Mitgliederversammlung

Unten stehend finden Sie einen Auszug des  § 10 der Vereinssatzung:

Mitgliederversammlung
1.) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie wird auf Beschluss des Vorstandes vom
Vorstandsvorsitzenden einberufen. Eine ordentliche Mitgliederversammlung soll jährlich im I. Quartal
eines jeden Kalenderjahres stattfinden.
Die Tagesordnung hierfür wird vom Vorstand festgesetzt.
Sie hat folgende Punkte zu enthalten:


a) Genehmigung der Niederschrift über die letzte Mitgliederversammlung
b) Bericht des Vorstandes
c) Bericht des Verwaltungsrates
d) Bericht der Abteilungen
e) Bericht des Dachvereins
f) Bericht der Rechnungsprüfer
g) Aussprache zu den Berichten
h) Entlastung des Verwaltungsrates
i) Entlastung des Vorstandes
j) Satzungs- und Ordnungsänderung, soweit eine oder mehrere Änderungen vorgesehen sind
k) Wahl der Vorstandsmitglieder
l) Wahl des/der Verwaltungsratsmitgliedes/er
m) Wahl der Ehrenräte
n) Wahl der Rechnungsprüfer (§ 16 Abs. 1), soweit nicht der Abschluss durch einen
Wirtschaftsprüfer geprüft wird
o) Wahl von Delegierten für den MSV Duisburg 02 Dachverein e.V.
p) Verschiedenes


Die Tagesordnungspunkte k), l), m) und n) stehen nur bei Mitgliederversammlungen nach Ablauf der
jeweiligen Legislaturperioden an.