Bitte haltet beim Einlass sowohl euren Impf- bzw Genesenen-Nachweis als auch euren Personal-Ausweis bereit. Grundlage für die Eintrittsregelung sind die am Spieltag geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Regel ausgenommen. Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Zugrunde gelegt ist dabei die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet dazu entsprechende Informationen hier.
Sowohl auf der Wegeführung zu bzw. von euren Plätzen als auch die gesamte Zeit am festen Sitzplatz gilt die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht!
Für das Verhalten im Innenraum gilt weiterhin das aktuelle Hygiene-Konzept des DFB.
Unabhängig von den hier aufgeführten Vorgaben gelten im Detail die jeweils für das Heimspiel gültigen Vorgaben der Ordnungsbehörden. Bitte beachtet, dass diese Vorgaben sich gegebenenfalls auch kurzfristig ändern können.
[Zuletzt aktualisiert am Montag, 6.12.2021]