BGH bestätigt bundesweite Stadionverbote

MSV und DFB begrüßen die Entscheidung des Gerichthofes

Der Bundesgerichtshof hat am Freitagmorgen ein Grundsatzurteil zur Rechtsmäßigkeit von bundesweiten Stadionverboten gefällt. Im speziellen Fall hatte ein Bayern-Fan gegen ein in Duisburg verhängtes bundesweites Stadionverbot geklagt und dabei auch in der dritten Instanz eine Niederlage hinnehmen müssen. Aus Sicht des MSV und des Deutschen Fußball Bundes (DFB) ist es enorm wichtig, sensibel und differenziert mit jedem einzelnen Fall von Stadionverbot umzugehen. Ziel muss es sein, die friedlichen Fans vor gewaltbereiten Zuschauern in deutschen Stadien durch diese Präventiv-Maßnahme zu schützen.

MSV-Geschäftsführer Björn Bremer war dementsprechend zufrieden mit der Entscheidung des BGH: „Wir haben zeitliche und finanzielle Mittel eingesetzt, um nach Einstellung des Ermittlungsverfahren die Ordnungsmäßigkeit des Verbotes zu prüfen. Dabei haben wir festgestellt, und dies wurde jetzt in allen drei juristischen Instanzen bestätigt, dass wir uns ordnungsgemäß gemäß der „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ verhalten haben. Die Sicherheit in unserem Stadion ist unser höchstes Gut, das wir unseren Fans auch in Zukunft garantieren wollen.“

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