Prozess MSV Duisburg ./. Kentsch nimmt Fahrt auf

Der Rechtsstreit des MSV Duisburg gegen Roland Kentsch wird am Donnerstag, 11. Februar 2016, vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg mündlich verhandelt. Im April des Jahres 2014 verurteilte das Landgericht die MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH in einem Urkunde

Der Rechtsstreit des MSV Duisburg gegen Roland Kentsch wird am Donnerstag, 11. Februar 2016, vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg mündlich verhandelt. Im April des Jahres 2014 verurteilte das Landgericht die MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH in einem Urkundenprozess zur Zahlung von Gehalt an den früheren Geschäftsführer Roland Kentsch.

Das Gericht nahm damals einen Formfehler des MSV Duisburg bei der Kündigung des Geschäftsführervertrages an. „Der MSV Duisburg konnte aufgrund der von Roland Kentsch gewählten Verfahrensart des Urkundenprozesses nicht mit den prozessrechtlich statthaften Mitteln beweisen, dass Roland Kentsch mit der Kündigungserklärung auch das Original des Gesellschafterbeschlusses zur Kündigung erhielt“, erklärt Rechtsanwalt Frank Nolte. Der MSV Duisburg geht davon aus, dass dies jedoch in dem nunmehr laufenden Nachverfahren durch die Anhörung von Zeugen gelingen wird.

Nolte ist Partner der renommierten Sozietät RWP Rechtsanwälte PartG mbB, die der MSV unter anderem als Konsequenz aus diesem ersten Urteil neu mit der Fortführung des Rechtsstreits beauftragt hat. Das frühere Urteil des Landgerichts Duisburg wird im jetzigen Verfahrensstadium einer vollständigen Überprüfung zugeführt.

Gegenstand des Verhandlungstermins sind nun nicht mehr ausschließlich die von Roland Kentsch geltend gemachten Vergütungsansprüche. Der MSV Duisburg hat gegen Roland Kentsch Widerklage erhoben mit dem Ziel, den Ersatz des wirtschaftlichen Schadens in Höhe eines mittleren siebenstelligen Betrages wegen der Versagung der Zweitligalizenz für die Spielzeit 2013/14 durchzusetzen.

Nach Auffassung des MSV Duisburg verstieß Roland Kentsch im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens gegen seine Geschäftsführerpflichten. Ihm wird vorgeworfen, Bedingungen der Deutschen Fußball Liga DFL für die Lizenzerteilung nicht erfüllt zu haben, indem er den nachzuweisenden Liquiditätszufluss fehlerhaft ermittelte sowie gleichzeitig  Möglichkeiten alternativer  Darstellungen und Nachweise unterließ. Rechtsanwalt Nolte: „Die Folge davon war die Versagung der Lizenz und der ‚Zwangsabstieg‘ des MSV Duisburg in die 3. Liga.“

„Es ist zu erwarten“, verdeutlicht der MSV-Rechtsanwalt, „dass das Gericht in dem Termin seine vorläufige Rechtsauffassung zu den im Streit stehenden Rechts- und Sachfragen bekanntgeben wird.“ Ein Urteil wird erfahrungsgemäß allerdings nicht zeitnah fallen, sondern wahrscheinlich erst nach weiteren, noch zu bestimmenden Folge-Terminen, die sich aus der jetzigen Sitzung ergeben. Rechtsanwalt Nolte: „Mit der erhofften Beweisaufnahme und sodann mit einem Urteil ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.“

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