MSV zieht Widerklage gegen Roland Kentsch zurück

Der MSV Duisburg hat am Freitag, 20. April 2018, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Berufung wegen der auf Schadensersatz gerichteten Widerklage zurück gezogen.

Der Senat äußerte sich nach eingehender Befassung mit den Berufungsargumenten dahingehend, dass nicht bewiesen worden ist, dass Herr Kentsch in der Lage gewesen wäre, die Liquiditätslücke in Höhe von rund 960.000 Euro vollständig zu schließen. Anders als das Landgericht Duisburg im ersten Verfahren gab der Senat jedoch zu erkennen, dass immerhin ein Betrag in Höhe von etwa 900.000 Euro generierbar gewesen wäre.

„Wir waren denkbar knapp davor, das Oberlandesgericht davon zu überzeugen, dass Herr Kentsch die Lücke hätte schließen können. Leider hat es nicht ganz gereicht. Der Termin heute belegt allerdings, dass es richtig war, den Schritt in die Berufung vor das OLG zu gehen“, erklärte Frank Nolte, der Rechtsanwalt der Zebras. Weitere Schritte, etwa vor den Bundesgerichtshof, haben wegen der klaren Aussage des OLG keine Aussicht auf Erfolg. Die jetzt erfolgte teilweise Rücknahme der Berufung ist zudem der für den MSV kostengünstigste Weg.

Wegen der Vergütungsklage des Herrn Kentsch wird der Senat am 22.06.2018 ein Urteil verkünden. Zwar ist auch insoweit mit der Abweisung der Berufung zu rechnen, allerdings benötigt der MSV Duisburg dieses Urteil, um etwaige Regressansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des damaligen Rechtsberaters Peter Falk, auf dessen Empfehlung die Kündigung in der nicht genügenden Form ausgesprochen worden war, geltend zu machen.

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