Am 14., 15. und - soweit noch erforderlich - am 21. September hört die 1. Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitz von Frau Antje Reim, Vorsitzende Richterin am Landgericht Duisburg, die Zeugen.
Dabei geht es nicht nur um die im April 2014 vom Landgericht angeordnete Gehaltszahlung des MSV an Roland Kentsch. „Der MSV hat gegen Roland Kentsch Widerklage erhoben mit dem Ziel, den Ersatz des wirtschaftlichen Schadens in Höhe eines mittleren siebenstelligen Betrages wegen der Versagung der Zweitligalizenz für die Spielzeit 2013/14 durchzusetzen“, verdeutlicht Rechtsanwalt Frank Nolte, der die Zebras vertritt.
Den weiteren Ablauf des Verfahrens wird das Gericht nach Abschluss der Zeugenvernehmungen festlegen, insbesondere ob bereits eine Entscheidung verkündet werden kann oder weiterer Beweis zu erheben ist.
Der MSV bittet um Verständnis, wenn der Verein als Betroffener und Beteiligter während des laufenden Verfahrens hier keine Berichterstattung über die Verhandlungen geben kann.
Lizenzentzug 2013: Zeugenvernehmung am Landgericht Duisburg startet
Foto: Christoph Reichwein