Stellungnahme des MSV zum Rechtsstreit Roland Kentsch

Foto: Christoph Reichwein

Die Stellungnahme des MSV zum Rechtsstreit mit Roland Kentsch.

Das Landgericht Duisburg hat in 1. Instanz mit Urteil vom 13. April 2017 der Klage des früheren Geschäftsführers Roland Kentsch auf Zahlung von Geschäftsführervergütung für die Zeit nach Kündigung seines Anstellungsvertrages stattgegeben und die auf Schadensersatz wegen der Lizenzversagung für die Spielzeit 2013/14 gerichtete Widerklage des MSV Duisburg abgewiesen. Zu den Gründen dieser auf den Zeugenvernehmungen aus September 2016 beruhenden Entscheidung können aktuell keine Angaben gemacht werden, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Der MSV Duisburg wird nach Zustellung des Urteils gemeinsam mit seinem Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt Frank Nolte, die Erfolgsaussichten für eine Berufung gegen das Urteil prüfen.

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